Gemeindewappen

Unsere Gemeinde hat bereits im Jahr 1952 mit einem Schreiben an die burgenländische Landesregierung um die Genehmigung zur Führung eines Gemeindewappens im Gemeinde- und im Standesamtssiegel angesucht. Im Jahre 1953 wurde Grafenschachen mit Beschluss der Burgenländischen Landesregierung das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Im Jahre 1971/72 wurde unsere Gemeinde im Sinne des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes mit den Gemeinden Kroisegg und Neustift a. d. Lafnitz zu einer neuen Gemeinde vereinigt. Unsere ursprüngliche Gemeinde hörte zu bestehen auf, was zur Folge hatte, dass auch das ursprüngliche Recht zur Führung eines Gemeindewappens untergegangen war. Es war daher ein neuerlicher Antrag der neu zusammengefügten Gemeinde notwendig.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 27.10.1972 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Grafenschachen einstimmig die Stellung eines Antrages an das Amt der Burgenländischen Landesregierung hinsichtlich der (Wieder-) Verleihung des Rechts zur Weiterführung des Gemeindewappens.

Mit Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Juli 1973 gemäß Gemeindestrukturverbesserungsgesetz LGBl.Nr. 44/1970 wurde der neu gebildeten Gemeinde Grafenschachen das Recht zur Weiterführung des ehemaligen Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung unseres Gemeindewappen

Ein gespaltener Schild mit einer vom Fußrande bis zur Herzstelle aufsteigenden flachen Spitze. Das obere rechte rote Feld ist von einem silbernen Balken durchzogen. Im oberen linken Feld ist die Darstellung des Landeswappens des Burgenlandes zu sehen, welche lautet: „In einem goldenen Schild ein roter, golden gekrönter und bewehrter, rot bezungter, widersehender Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der auf einem schwarzen Felsen steht, in den Oberecken von zwei schwarzen, breitendigen Kreuzchen begleitet wird und dessen Brust mit einem dreimal von Rot und Kürsch gespaltenen und golden eingefassten Schildchen belegt ist.“ In der blauen Spitze ist die Darstellung der Heiligen Dreifaltigkeit in der üblichen Form ersichtlich. Die beiden ersten Göttlichen Personen, die sich aus grünen Hügeln erheben, tragen weiße Kleider und rote Mäntel. Von der in der Mitte über ihnen schwebenden Gestalt des Heiligen Geistes als Taube gehen neun sich verbreitende goldene Strahlen aus. Den Schild umgibt eine ornamentierte bronze- (bzw. stein-)farbene Randeinfassung.